Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung steuerfrei zu verkaufen, wenn Sie:
- Lange genug warten: Die Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren (ab Unterzeichnung des Kaufvertrags) wieder verkaufen. Nach den zehn Jahren entfällt die Spekulationsfrist.
- Selbst in der Immobilie wohnen: Wenn Sie vor dem Verkauf mindestens zwei volle Kalenderjahre selbst in dem Objekt gewohnt haben, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
- Keinen bzw. wenig Gewinn machen: Besteuert wird nur auf den Gewinn aus dem Immobiliengeschäft. Bis zu 600 Euro pro Jahr sind steuerfrei.